Die Beantragung erfolgt über die zuständige Behörde oder über spezialisierte Dienstleister. In der Regel sollten Sie den Antrag mehrere Tage bis Wochen im Voraus stellen, da Bearbeitungszeiten variieren können. Nach Genehmigung müssen die Halteverbotsschilder rechtzeitig – meist 72 Stunden vor Beginn – korrekt aufgestellt werden. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde Stuttgart, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart.
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